Malters

Abschnitt 6 Stägmättli E2 und Abschnitt 7 Malters (in Planung)

Die beiden Abschnitte befinden sich aktuell in Planung. Von 2023 bis Anfang 2026 wird das Bauprojekt überarbeitet.
Abschnitt 7 Malters
  • Bauliche Massnahmen

    • Aufweitungen nach rechts mit Uferabflachung
    • Verbreiterung Querwerke durch Rampen mit Fischaufstiegen
    • Lokale Dämme rechts und links
    • Oberhalb Brücke Hellbühlstrasse: EHQ-Entlastung (Extremhochwasser) nach links
    • Unter Brücke: lokale Sohlenabsenkung

     

     

  • Zeitplan

    • 2023–2026: Überarbeitung Bauprojekt 
    • Herbst 2026 – Anfang 2028: Bauausführung (voraussichtlich) 

     

     

     

  • Kosten

    Fr. 16.3 Mio.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine Sammlung von Fragen und Antworten rund um das Projekt im Abschnitt 6 Stägmättli Etappe 2 und Abschnitt 7 Malters.

  • Wie ist der aktuelle Stand des Projekts?

    Das Projekt wurde vom 30. Juni bis 19. Juli 2010 öffentlich aufgelegt und im RRE Nr. 817 vom 6. Juli 2012 bewilligt.
    Von 2023–2026 wurde das Projekt aus dem Jahr 2012 überarbeitet. Dies geschah einerseits, um die Grundlagen den aktuellen Anforderungen anzupassen und andererseits wegen des Dialogs mit den Direktbetroffenen und der Gemeinde.
    Der Baustart wird voraussichtlich im November 2026 erfolgen.
  • Wie werden die Direktbetroffenen, die lokale Bevölkerung sowie die Gemeinde in das Projekt miteinbezogen?

    Im Rahmen der öffentlichen Auflage 2012 wurde das Projekt vorgestellt und erläutert.
    Das Projekt wurde der breiten Öffentlichkeit an zwei Orientierungsversammlungen 2020 und 2024 vorgestellt.
    Um die Anliegen der Direktbetroffenen, Interessengruppen sowie Gemeindevertretern aufzunehmen, fanden nebst dem schriftlichen Austausch auch diverse Begehungen vor Ort statt.
  • Wieso muss Wald gerodet werden, obwohl er wichtige Funktionen erfüllt für die Biodiversität sowie die Erholungsnutzung und wichtiger Schattenspender bei Hitzeperioden ist?

    Dem Kanton Luzern ist es ein grosses Anliegen, möglichst wenig Wald zu roden und neue, attraktive Lebensräume zu schaffen.
    Grundsätzlich gilt, die Gewässer so zu sichern, dass Menschen, Sachwerte und die Infrastruktur geschützt sind. Um den Hochwasserschutz sicherzustellen, sind Rodungen erforderlich. Bei Wasserbauprojekten wirkt es oft so, als würde übermässig viel Wald gerodet. Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass nicht jeder Wald den Boden stabilisiert oder eine Schutzfunktion erfüllt. Unterspülte Bäume können samt Wurzelstock ausbrechen und grossräumige Uferabbrüche auslösen. Die Vegetation muss daher – zumindest vorübergehend – entfernt werden, damit auch bei grossen Hochwasserabflüssen keine Schäden entstehen. Wichtig ist, dass durch die Rodungen neue, wertvolle ökologische Lebensräume entstehen. 
  • Wird der gerodete Wald wieder aufgeforstet?

    In diesem Abschnitt handelt es sich überwiegend um temporäre Rodungsflächen. Insgesamt weist der Projektperimeter rechtsufrig eine Waldfläche von ca. 63'800 m2 auf, wovon ca. 7'950 m2 definitiv gerodet werden müssen. Dies entspricht 12 % der totalen Waldfläche im Projektperimeter. Ein weiterer Teil von ca. 17'500 m2 – dies entspricht 27 % der totalen Waldfläche – wird temporär gerodet und wieder bestockt sowie die Uferböschungen begrünt.
  • Wie viele Bäume sind von der definitiven und der temporären Rodung betroffen?

    Es sind rund 1'900 Bäume auf der gesamten rechtsufrigen Waldfläche im Projektperimeter erfasst. Es ist nicht ersichtlich, wie gross die Gehölze sind und welchen ökologischen Wert sie haben. Fakt ist aber, dass nur ein Teil der dort ausgeschiedenen Fläche von der Rodung tangiert wird, nämlich rund 39 %. Somit sind ca. 228 Bäume von einer definitiven Rodung betroffen und ca. 513 Bäume von einer temporären Rodung. Das heisst, der grösste Teil wird wieder aufgeforstet oder begrünt. Ökologisch besonders erhaltenswerte Bäume werden vorab gekennzeichnet (siehe Rodungspläne).
  • Kann man das Projekt so anpassen, damit der Wald bestehen bleibt?

    Gegenüber dem vom Regierungsrat bewilligten Bauprojekt von 2012 wurden im Rahmen der Überarbeitung des Projekts von 2023–2026 erhebliche Verbesserungen erzielt. So konnte, wie im Abschnitt Ettisbühl Ost die totale Rodungsfläche (definitive und temporäre Rodung) von ursprünglich 54’720 m2 durch steilere Böschungen vom Auflageprojekt 2012 zum überarbeiteten Projekt auf 25’450 m2 reduziert werden, was einer Reduktion von ca. 46 % entspricht. Zudem wurde der Verlauf des Wander- und Velowegs, des Vita Parcours angepasst. Das Waldsofa bleibt bestehen. 
    Dass an einigen Stellen nicht mehr Wald stehengelassen werden kann, ist dem erforderlichen Abflussprofil der Kleinen Emme geschuldet. Ansonsten entstehen Engstellen und bei einem Hochwasser könnte nicht genügend Wasser abfliessen. Ein «Austreten» der Wassermassen ist zu verhindern, da nebst der Siedlung auch Infrastrukturanlagen (z.B. Bahntrassee) bis zum Dimensionierungsabfluss (HQ2005) geschützt werden müssen.
     
  • Welche Punkte führten dazu, dass die Böschungsgestaltung nun steiler ausfallen wird und daher die Waldrodung um fast die Hälfte reduziert werden konnte?

    Dass die Waldrodung um fast die Hälfte reduziert werden konnte, liegt zum einen an der variablen Böschungsgestaltung und zum anderen an der neuen Gerinnegeometrie. Die Herausforderung war, das Gerinne so zu gestalten, dass die benötigte Abflussmenge (HQ2005) schadlos abgeleitet und die geforderten Schutzziele eingehalten werden können. Dazu waren mehrere «Rechenläufe» und unterschiedliche Betrachtungsweisen notwendig. Jeder Abschnitt musste dann neu überarbeitet und den aktuellen Anforderungen angepasst werden. Diese Überarbeitung war geplant – trotzdem haben uns die Begehungen mit den Anstössern sicherlich motiviert an die Grenze des Machbaren zu gehen. In manchen Abschnitten können durch die Anpassung Rodungsflächen eingespart werden, wie beispielsweise in Ettisbühl und in anderen Abschnitten leider nicht.

  • Wie schätzen der Kanton und die Projektverantwortlichen die überarbeiteten Pläne ein?

    Die überarbeiteten Pläne wurden nicht überhastet erstellt. Sie sind nicht nur einzig und allein auf die aufkommende Kritik zurückzuführen. Zu Beginn einer Überarbeitung werden als erstes immer Optimierungen diskutiert. Gerade im Siedlungsgebiet bedarf es langwierige Gegenüberstellungen zwischen Gestaltung und der Verhinderungen von Gefährdungen. Der Kanton hat stets offen der Bevölkerung gegenüber kommuniziert, dass der Hochwasserschutz oberste Priorität hat. Dies bedeutet, dass der erforderliche Abflussquerschnitt immer Vorrang hat.
    Der Hochwasserschutz im Zuge des Klimawandels verlangt uns allen viel ab. Er bietet aber auch Chancen neue Umgebungen zu gestalten. Dies erfordert Zeit und Geduld. Dieses auszuhalten, ist die eigentliche Herausforderung und in diesem Boot sitzen wir alle.
  • Sind die Eingriffe im «Abschnitt 6 Stägmättli Etappe 2 und Abschnitt 7 Malters» nach Abschluss des Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekts vergleichbar mit jenen im «Abschnitt 6 Stägmättli Etappe 1»?

    Nein, sie sind nicht miteinander vergleichbar. Die beiden Projektabschnitte liegen in unterschiedlichen Abschnitten, wodurch sich andere Schutzbedürfnisse und Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Da der Platzbedarf im Siedlungsgebiet stark eingeschränkt ist, fallen die Ufer steiler aus.
    Aktuell sind Visualisierungen in Erarbeitung, welche zeigen, wie der betroffene Abschnitt nach Abschluss des Projekts aussehen wird. Wer sich vor Ort ein Bild machen möchte, findet voraussichtlich ab der zweiten Februarwoche 2026 eine engmaschige Absteckung, welche den Verlauf der Uferböschung, den Uferweg sowie die innere und äussere Rodungslinie zeigt. 
  • Steigt die Lärmbelastung durch die Umfahrungsstrasse H10 wegen der Rodung für die angrenzenden Quartiere?

    Dadurch, dass im überarbeiteten Projekt im Vergleich zum Projekt von 2012 ca. 46 % der Rodungsflächen eingespart werden, ist keine höhere Lärmbelästigung zu erwarten. Ausgenommen davon ist die Bauzeit.
  • Berücksichtigt das Projekt auch die Tierwelt?

    Für ein Projekt dieser Grösse muss ein sogenannter Umweltverträglichkeitsbericht erstellt werden. Die Anforderungen sind sehr hoch. Es werden vielfältige Holz-, Stein- und Sandstrukturen als Lebensraum für diverse Tierarten zur Verfügung gestellt. Die Längs- und Quervernetzung für Tiere wird beispielsweise durch eine variable Ufergestaltung sichergestellt.
  • Wie steht es um die Laichplätze für Fische in Ufernähe, wenn es weniger Schattenplätze gibt?

    Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Natur, Jagd & Fischerei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) sowie einem unabhängigen Fischbiologen erarbeitet. Dies ist besonders wichtig, da die Gewässer wegen des Klimawandels höhere Temperaturen erreichen und die Abflussspitzen sich vermehrt mit Trockenwetterperioden abwechseln.
    Im Gewässer werden die Schwellen entfernt oder so optimiert, dass eine freie Fischwanderung sowie die Wanderung der aquatischen Lebewesen gewährleistet wird. Der aktuelle Zustand lässt dies aufgrund der hohen Schwellen nicht zu. Die neuen Strukturelemente wie Wurzelstöcke oder Fischunterstände bieten Rückzugsmöglichkeiten, die es heute nicht hat. Die Strukturelemente ermöglichen ebenfalls eine Kolkbildung.
  • Was passiert mit dem Wanderwegnetz und den vielfältigen Freizeitanlagen im betroffenen Abschnitt?

    Die letzten Hochwasser haben einige Infrastrukturen beeinträchtigt oder zerstört. Verschiedene Wege wurden überflutet und örtlich wurden, wie beispielsweise beim Vita Parcours, ganze Wegabschnitte weggeschwemmt. Durch die geplanten Hochwasserschutzmassnahmen werden grosse Bereiche der Uferstreifen für die Erholungsnutzung und Umwelt umgestaltet und aufgewertet sowie zerstörte Uferwege wiederhergestellt.

    • Wanderwegnetz: Die Vernetzung der Wanderwege entlang der Kleinen Emme ist gewährleistet. Im Auftrag des Kantons Luzern kontrolliert der Verein Luzerner Wanderwege das Wanderwegnetz im Kanton. Die Wanderroute ist im bewilligten Projekt enthalten.
    • Vita Parcours: Der Vita Parcours wird der neuen Situation angepasst. Einige Posten werden voraussichtlich versetzt werden müssen. Der Verkehrsverein Malters ist über das Projekt informiert.
    • Waldsofa: Das Waldsofa bleibt bestehen. Während den Rodungen und Bauarbeiten kann es aus Sicherheitsgründen zeitweise gesperrt sein, der genaue Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben. Sobald die Arbeiten in diesem Bereich vorbei sind, kann es wieder benützt werden.
    • Spiel- und Grillplätz: Sämtliche Spiel- und Grillplätze, welche vom Hochwasserschutzprojekt tangiert sind, werden im Rahmen des Projekts ersetzt.
    • Veloroute: Entlang des Projektabschnitts führt die regionale Route 24. Der Kanton Luzern plant und baut die kantonalen Routen, während die Gemeinden für die Veloinfrastruktur in ihren Gebieten zuständig sind. Die Veloroute bleibt bestehen.
    • Reitweg: Der lokale Reitverein Schachen und Umgebung regelt den Betrieb und den Unterhalt der Reitwege. Der Reitweg bleibt bestehen.
  • Welche Einschränkungen entstehen durch die Bauarbeiten?

    Die Arbeiten starten beim Stägmättli (Einmündung Haselholzbach) und verschieben sich dann flussaufwärts bis zur Einmündung Dangelbach. Durch die Bauarbeiten ergeben sich temporäre Umleitungen des Wanderweges, der Veloroute oder des Reitweges. Diese werden rechtzeitig vor Ort ausgeschildert. Der Baustellenverkehr erfolgt grösstenteils über die Installationplätze in Ettisbühl (Scheibenstand) und am Haselholzbach. Die Arbeiten werden vom Gerinne aus stattfinden.
  • Wie viel kostet das Projekt?

    Mit dem Beschluss des Rats vom 6. Juli 2012 wurde ein Sonderkredit von 16.3 Mio. Franken bewilligt.
Weitere allgemeine Fragen zum Projekt Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme finden Sie hier.

Rodungspläne

plan km 9800-10800
plan km 8450-9800