Fragen und Antworten

  • Wieso braucht es trotz der bereits erstellten Holzrückhalteanlage Ettisbühl noch weitere Massnahmen?
    Die Kapazität des jetzigen Abflussprofils ist an manchem Ort, insbesondere innerhalb des Baugebiets, ungenügend. Die Holzrückhalteanlage in Ettisbühl wurde, wie der Name es sagt, zum Rückhalt von Holz erstellt. Sie hat kaum einen Einfluss auf den Wasserspiegel der Kleinen Emme bei Hochwassersituationen.
  • Wie steht es um die Sicherheit entlang der Kleinen Emme solange nicht alle angedachten Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt sind?
    Solange nicht alle Massnahmen getroffen sind, bleibt das Schutzdefizit an manchem Ort bestehen.
  • Wieso muss an gewissen Stellen der Wald entlang der Kleinen Emme abgeholzt werden, obwohl dieser ein wichtiges Naherholungsgebiet in der Region ist?

    Bei Hochwasserschutzprojekten wird vorausgesetzt, dass der natürliche Gewässerverlauf möglichst beibehalten oder wiederhergestellt wird. Fliessgewässer werden zudem nur verbaut oder korrigiert, wenn dadurch der Zustand eines bereits verbauten oder korrigierten Gewässers verbessert werden kann.

    Das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme» umfasst über grössere Strecken Aufweitungen. Diese Aufweitungen dienen einerseits der Vergrösserung der Abflusskapazität und andererseits ermöglichen sie die natürlicheren Dynamik des Gewässers und somit eine ökologische Zustandsverbesserung. Die neuen Uferbereiche werden breiter und flacher ausgestaltet. Durch diese Massnahmen dient das Gewässer wieder als Vernetzungsachse für verschiedene Lebewesen und wird auch für Naherholende besser zugänglich.

    Der Bau dieser Aufweitungen bedingt die Schmälerung oder das temporäre Entfernen des heutigen oft sehr schmalen Waldsaums entlang der Kleinen Emme. Das Projekt strebt an, dass der Flusslauf nach den baulichen Massnahmen wieder weitgehend von Uferwald gesäumt wird, dazu werden die Flächen im erweiterten Flussraum aktiv bepflanzt.

    Mit den Rodungen werden alte, kranke Baumbestände (Eschen) durch neue gesündere Jungbäume ersetzt. Auch die invasiven Neophyten werden im Rahmen des Projekts entfernt. Die Rodungsbilanz hat sich durch das Projekt nicht verschlechtert, sondern teilweise sogar verbessert.

  • Werden wieder Bäume angepflanzt?
    Die Ersatzaufforstungsflächen sowie die äusseren, höher gelegenen Uferbereiche und Säume entlang der Gehwege werden bepflanzt. Die gewässernahen Bereiche werden dem spontanen Bewuchs mit Gehölzen überlassen. Die Erosionsflächen aus den Hochwassern 2005 und 2007 zeigen auf den Kiesbänken einen stattlichen Bewuchs mit Weiden und Erlen (nach drei bis fünf Vegetationsperioden).
  • Kann man die Flusssohle nicht tiefer legen und dafür den Wald erhalten?
    Eine Absenkung der Gewässersohle hätte einen einschneidenden Einfluss auf den Grundwasserspiegel mit fatalen Folgen für die Trinkwasserversorgung, die flussbegleitende Bestockung und die angrenzenden Landwirtschaftsflächen.
  • Wieso wird die Kleine Emme nur an einzelnen Stellen und nicht durchgehend verbreitert?
    In bestimmten Gebieten ist eine Verbreiterung aufgrund der bestehenden Infrastruktur nicht möglich. Allerdings ist eine durchgehende Verbreiterung zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes auch nicht nötig, da die Abflusskapazität auch vom Längsgefälle eines Gewässers abhängig ist. Diese Breitenvariabilität gibt es auch an natürlichen Gewässern und die daraus entstehende Strömungsvielfalt wird von verschiedenen (aquatischen und terrestrischen) Lebewesen geschätzt. 
  • Was sind diese Holzinseln im Gewässer?
    Diese Holzinseln werden im Fachjargon "Engineered Log Jam" (ELJ) genannt. Der Begriff stammt aus Nordamerika und umschreibt Bauweisen, die in natürlichen Flüssen vorhandene, wilde Ansammlungen von Totholz nachahmen. Durch den typischen, lagenweise verschränkten Aufbau entsteht eine stabile und naturnahe Struktur, die reich an Oberflächen und Zwischenräumen ist und gleichzeitig im und am Gewässer für Strömungsvielfalt und für neue wertvolle Habitate sorgt. In Deutsch kann man ELJ als "künstliche Stammverklausungen" bezeichnen.
  • Sind diese steilen Ufer nicht gefährlich?
    In bestimmten Abschnitten sind die Ufer flach und zugänglich, in anderen Bereichen wurden Steilufer gestaltet. Durch die natürliche Dynamik entstehen immer wieder neue, senkrechte Abbrüche. Diese bieten Arten wie bspw. dem Eisvogel günstige Nistgelegenheiten. In diesen Bereichen soll die Natur Vorrang haben und der Mensch Rücksicht nehmen.
  • Werden das herumliegende Holz und die Steinhaufen noch aufgeräumt?
    Die Kleinstrukturen aus Totholz, Steinen und Sand bieten Nahrung, Eiablagestellen, Unterschlupf und mikroklimatisch günstige Sonnenplätze für viele Tiere wie Insekten (z.B. Wildbienen, Käfer), Vögel, Eidechsen, Igel und Hermeline. Zudem sind sie für Kleintiere häufig auch ein beliebtes Winterquartier. Auch Algen, Flechten und Moose besiedeln die Steinhaufen. Die Kleinstrukturen werden deshalb belassen.
  • Wie wird die Breite des Gewässerraums bestimmt?

    Der Gewässerraum stellt dem Gewässer so viel Platz zur Verfügung, wie für die Gewährleistung des Hochwasserschutzes und die natürlichen Funktionen des Gewässers notwendig ist. Dabei muss das Gewässer nicht mittig im Gewässerraum liegen, vielmehr kann dieser auf der einen Uferseite breiter sein als auf der anderen.

    Die Kantone müssen gemäss Bundesrecht entlang aller Flüsse und Bäche sowie um alle Seen den Gewässerraum festlegen. Die eidgenössische Gewässerschutzverordnung gibt vor, wie umfangreich der Gewässerraum mindestens sein muss. Wie breit der Gewässerraum im konkreten Fall ist und wo genau er zu liegen kommt, wird im Kanton Luzern in den kommunalen Zonenplänen festgehalten.

  • Was genau ist der Gewässerraum?

    Der Gewässerraum besteht nicht nur aus dem Gerinne, sondern umfasst auch den Bereich entlang des Gewässers. Mit einem ausreichend grossen Gewässerraum wird der Hochwasserschutz sichergestellt und können die Gewässer natürlich funktionieren. Dadurch entstehen nicht zuletzt Naherholungsgebiete am Wasser. Der Gewässerraum sichert den für den Hochwasserschutz und die Ökologie notwendigen Raum. Er ist gemäss Bundesrecht zwingend auszuscheiden. Der Gewässerraum kann weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, jedoch extensiv.

    Weitere Infos zum Gewässerraum

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