Gesamtprojekt Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme

Ausgangslage

Hochwasser 2005 Luzern

Aussergewöhnlich heftige Regenfälle vom 19. bis 22. August 2005 verursachten in weiten Gebieten des Kantons Luzern grossflächige Überschwemmungen und unzählige Ufer- und Sohlenerosionen an Fliessgewässern. Vor allem der Lauf und der Talboden der Kleinen Emme, aber auch das Reussgebiet, wurden heimgesucht. Der Spitzenabfluss der Kleinen Emme im Luzerner Stadtgebiet konnte aufgrund von Ausuferungen nicht exakt gemessen werden. Gemäss den Aufzeichnungen der Landeshydrologie (LHG) an der Messstation «Littau, Reussbühl» betrug der messbare Abfluss rund 650 m3/s. Die Ausuferungen oberhalb der Messstation werden auf rund 50 m3/s geschätzt. Augenfällig war, dass die Fluten sehr viel Schwemmholz mitführten und als Folge der Ufer- und Sohlenerosion grosse Geschiebemengen verlagert wurden. Gemäss den Angaben der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern betrugen die versicherten Schäden im Gebiet der Kleinen Emme rund CHF 240 Mio. Dazu kommen unversicherte Schäden in unbekannter Höhe sowie Folgeschäden bei Gewerbe und Industrie sowie Infrastrukturschäden an Strassen und Schutzbauten.

Um die Bevölkerung, die Infrastruktur und die Unternehmen entlang der Kleinen Emme zu schützen und die weitere wirtschaftliche und räumliche Entwicklung zu sichern, erarbeitete der Kanton Luzern im Nachgang dieses Ereignisses das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme». Im Juli 2010 wurden die Pläne für die Hochwasserschutzmassnahmen, der Bericht zur Umweltverträglichkeit und das Rodungsgesuch öffentlich aufgelegt und 2012 vom Regierungsrat bewilligt.

Seither wird das Projekt Abschnitt für Abschnitt realisiert. Im Wissen, dass ein solches Grossprojekt Jahrzehnte in der Realisierung beanspruchen wird, wurden sogenannte Vorgezogene Massnahmen (VOMA) bei den Schadenhotspots bereits in den Jahren 2009/2011 realisiert.

Projektziele

Das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme» verfolgt folgende Zielsetzung:

  • Sicherstellung des Hochwasserschutzes und Entwicklung der Kleinen Emme zu einem ökologisch zusammenhängenden, möglichst naturnahen und dynamischen Fliessgewässer.
  • Gestaltung der Flusslandschaft unter Berücksichtigung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
  • Ein Hochwasser, das mit demjenigen vom August 2005 vergleichbar ist, soll abgeführt werden können, ohne in geschlossenen Siedlungen und Gewerbegebieten Schäden anzurichten. Lokale Ausuferungen sind in landwirtschaftlich geprägten Gebieten und im Wald möglich. Auch grössere und seltenere Hochwasser sollen gutmütig, d.h. kontrolliert in definierten Überflutungskorridoren und ohne Versagen der Schutzmassnahmen abgeführt werden können.

Massnahmenüberblick

Projektperimeter Kleine Emme

Das Bauprojekt sieht im Wesentlichen vor, das enge Gerinne in den Siedlungs- und Gewerbegebieten auszubauen und die Ufer zu erhöhen. Zwischen den Siedlungsgebieten wird die Kleine Emme – wo immer möglich - verbreitert und lokal aufgeweitet. Das Projekt umfasst eine Vielzahl an flussbaulichen Massnahmen, wie die Erhöhung oder den Bau von Dämmen, Böschungssicherungen, Retentionsräumen, Seitengerinne, Gerinneverbreiterungen, Sohlenstrukturierungen mit Lenkbuhnen oder Holzelementen sowie Uferabflachungen. Neben den technischen Massnahmen werden auch Massnahmen zur ökologischen Aufwertung des Gewässers umgesetzt. Es werden Weiher angelegt, Feucht- und Trockenstandorte geschaffen, Bäume und Büsche gepflanzt und vielfältige Holz-, Stein- und Sandstrukturen als Lebensraum für diverse Tierarten zur Verfügung gestellt. Wanderhindernisse im Gewässer werden fischgängig umgebaut und die Längs- und Quervernetzung für Tiere wird über flachere und breitere Uferbereiche sichergestellt.

Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Hochwassersicherheit und Renaturierung der Kleinen Emme wird der Flussraum auch für die Erholungssuchenden aufgewertet, der Zugang zum Wasser erleichtert und Uferwege neu angelegt. Die eigentlichen Erholungsanlagen und Erholungseinrichtungen an der Kleinen Emme sind nicht Bestandteil des Projekts «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme». Sie müssen durch die Gemeinden erstellt und finanziert werden. Die Massnahmen sind in einem Erholungskonzept ausgearbeitet.

Alle Infos zu den einzelnen Abschnitten finden Sie hier. 

Wirtschaftlichkeit

Die Gesamtkosten des Projekts wurden auf CHF 165 Mio veranschlagt. Zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit des Projekts werden diese Kosten ins Verhältnis zu dem Nutzen des Projekts, nämlich den damit zu verhindernden Hochwasserschäden, gestellt. Dieses Verhältnis zeigt, dass mit jedem verbauten Franken 2.3 Franken an zukünftigen Hochwasserschäden abgewendet werden können. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts ist somit gegeben.

Finanzierung

Die wasserbaulichen Massnahmen an der Kleinen Emme von der Mündung der Fontanne bis zum Reusszopf (rund 23 km) wurden im Jahr 2010 auf rund CHF 165 Mio veranschlagt. Mit dem Regierungsratsentscheid von 2012 wurde das Projekt bewilligt, nicht aber der Kredit. Dieser wird jeweils pro Abschnitt beantragt, dafür wird die Teuerung seit 2010 miteinberechnet. Die Kosten werden gemäss kantonalem Wasserbaugesetz (WBG) getragen, bis 31. Dezember 2019 von Bund, Kanton und Gemeinden, danach von Bund und Kanton.