Bundesvorschriften

Wie lauten die bundesrechtlichen Vorgaben?
Damit das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme» umgesetzt werden kann, muss es die Vorgaben des Bundes erfüllen. Das Bundesgesetz über den Wasserbau (Wasserbaugesetz) und das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) schreiben vor, den natürlichen Zustand der Gewässer zu erhalten oder wiederherzustellen und den Gewässerraum (Gerinne plus Uferbereich) ökologisch zu gestalten. 

Reine Hochwasserschutz-Projekte ohne ökologische Massnahmen, also blosse Dammerhöhungen, werden nicht mehr bewilligt. Eine Sohlenabsenkung als alternatives Schutzkonzept wiederum ist nicht machbar, da damit das Trinkwasser im Kanton Luzern gefährdet würde.

Hochwasserschutz und Renaturierung hängen eng zusammen. Das Gewässerschutzgesetz sieht deshalb eine Zusatzfinanzierung für Hochwasserschutzprojekte vor, die über die minimalen Anforderungen an den Gewässerraum hinausgehen und diesen ökologisch aufwerten.

Weitere Informationen Kanton Luzern:

Kontakt

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
041 228 51 55
E-Mail

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